Werbung mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen kann unlauter sein. Das ist dann der Fall, wenn nicht deutlich wird, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht. So entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Restpostenmarktes.
Weiter »
Werbung mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen kann unlauter sein. Das ist dann der Fall, wenn nicht deutlich wird, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht. So entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Restpostenmarktes.
Weiter »
Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber “Werbung – nein danke” am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.
Weiter »
Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber “Werbung – nein danke” am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Begründung der Richter: O-Ton: Die haben gesagt, das Unternehmen muss sich darauf einstellen,...
Weiter »
Hier ist eine kleine Übersicht zu den Werbemotiven des Deutschen Anwaltvereins in den verschiedenen Jahren. Die Galerie wird weiter ergänzt und ausgebaut – schauen Sie also bald mal wieder vorbei.
Weiter »
Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen. Hier ist der ganze Fall:
Weiter »
Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen – bis zu 250.000 Euro, entschied das Amtsgericht Heidelberg. Rechtsanwalt...
Weiter »
In Nordrhein-Westfalen dürfen Werbeflyer und Visitenkarten, beispielsweise von Gebrauchtwagenhändlern, nur mit der Zustimmung der zuständigen Behörde an parkenden Autos angebracht werden. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Weiter »
In Nordrhein-Westfalen dürfen Werbeflyer und Visitenkarten nur mit der Zustimmung der zuständigen Behörde an parkenden Autos angebracht werden. Ohne Genehmigung wird ein Bußgeld fällig – zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins: O-Ton: Dem Gebrauchtwagenhändler, der eben ohne die Genehmigung der Behörde die Visitenkarten verteilte...
Weiter »