Bei Rettungsfahrzeugen müssen die Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn räumen. Dabei müssen sie so lange warten, bis das Einsatzfahrzeug auch wirklich „durch“ ist. Der Fahrer des Rettungsfahrzeugs kann sich dabei seine Fahrbahn aussuchen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Hören Sie mal den ganzen Fall.
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