Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, dem Reisenden ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel. So entschied das Amtsgericht München.
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Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, dem Reisenden ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel. So entschied das Amtsgericht München.
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Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, dem Reisenden ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel. So entschied das Amtsgericht München.
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Seit kurzem gibt es in Deutschland auch Fernbusverbindungen, die von verschiedenen Unternehmen angeboten werden. Und die Reisenden haben dabei auch bestimmte Rechte, beispielsweise bei Verspätungen.
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Eine Schwangerschaft ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung – und damit auch kein Grund für die Stornierung einer Reise. Allerdings: Es gibt Ausnahmen. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden. Zu den Hintergründen des Urteils Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.
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Eine Schwangerschaft ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung – und damit auch kein Grund für die Stornierung einer Reise. Allerdings: Wenn wegen Komplikationen die behandelnde Ärztin von der Reise abrät, dann muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen, entschied das Amtsgericht München.
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Jeder kennt aus Gerichtsserien die Rolle von Gutachtern. Winzig kleine Partikelchen werden gefunden und ändern möglicherweise die bisherige Annahme über eine Tat. Oder mithilfe von komplizierter Technik wird der Unfall noch einmal genau nachgestellt und gibt so Aufschluss über den Fall. Aber die Fernsehwirklichkeit ist oft anders als die Realität.
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Mit wenigen Klicks lassen sich Flüge im Internet schnell buchen, manchmal aber kann man dann die Reise nicht antreten. Oftmals ist dann das für den Flug bezahlte Geld futsch! Muss es aber nicht! Mehr dazu von Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
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Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall:
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Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Meinung der Richter: O-Ton: Der Tipp vom Anwalt: Mängel mit Fotos und Videos genau dokumentieren, Mitreisende als Zeugen...
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Missverständliche Formulierungen können Reisende ganz schön durcheinander bringen. Eine wichtige Entscheidung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zum Schutz der Reisenden getroffen. Demnach können solche missverständliche Formulierungen in Reiseunterlagen einen Reisemangel darstellen. Hier ist der ganze Fall:
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