In Sportwettbüros muss das Rauchen verboten werden, wenn die Kunden zugleich an Tischen Getränke verzehren können. Stellt der Betreiber Aschenbecher auf und lässt das Rauchen zu, muss er mit einer Geldbuße rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins: O-Ton: In einem Sportwettbüro darf eigentlich grundsätzlich geraucht werden....
Weiter »












