Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und sie vor Gefahren zu schützen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer 13jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zugesprochen. Das Kind war abgeworfen worden und hatte in Abwesenheit des Lehrers erhebliche Verletzungen erlitten.
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