Berlin (DAV) Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist das neue Produkt der Allianz Versicherungs AG wettbewerbswidrig. Nach dem sogenannten „FairPlay-Konzept“ müssen die Werkstätten zunächst mit der Allianz einen Rahmenvertrag abschließen. Durch diesen Vertrag werden den Werkstätten weitreichende Pflichten im Rahmen der Schadensermittlung auferlegt, u.a. die Schadensermittlung nach strengen Vorgaben zur Kostenoptimierung....
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