Wo Kinder spielen, entsteht Lärm. Wer in der Nähe eines Kinderspielplatzes wohnt, muss sich in aller Regel damit abfinden – auch mit Lärm, der von der Nutzung einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz ausgeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
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