Wenn Autofahrer mit Blutalkohol und im ermüdeten Zustand einen Verkehrsunfall verursachen, darf die Kaskoversicherung die Entschädigung um ein Viertel kürzen. Das ist völlig in Ordnung, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
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Wenn Autofahrer mit Blutalkohol und im ermüdeten Zustand einen Verkehrsunfall verursachen, darf die Kaskoversicherung die Entschädigung um ein Viertel kürzen. Das ist völlig in Ordnung, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
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Wer einen Dienstwagen fährt und dafür ein Fahrtenbuch führt, muss bestimmte Regeln beachten. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen, entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Dabei reicht es nicht aus, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.
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