Wer in einer Internetauktion erfolgreich mitbietet und den Zuschlag erhält, kann bei einem privaten Verkäufer nicht von der Übernahme einer Garantie ausgehen. Eine Garantieübernahme wird beim Privatkauf nur ausnahmsweise stillschweigend erklärt. Der Abschluss des Kaufvertrages über das Internet ändert hieran nichts, so das Gericht. Hier ist der ganze Fall:
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