Wer im Internet Waren verkauft und dann nicht liefern kann, muss dem Käufer grundsätzlich Schadensersatz zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Ware angeblich bereits ohne Wissen des Anbieters verkauft wurde.
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Wer im Internet Waren verkauft und dann nicht liefern kann, muss dem Käufer grundsätzlich Schadensersatz zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Ware angeblich bereits ohne Wissen des Anbieters verkauft wurde.
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Wer im Internet Waren verkauft und dann nicht liefern kann, muss dem Käufer grundsätzlich Schadensersatz zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Ware angeblich bereits ohne Wissen des Anbieters verkauft wurde.
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Wer mangelhafte Winterreifen im Internet kauft, kann nicht ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Der Händler muss erst die Möglichkeit zur Nachbesserung haben. Auch wenn das Auto, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert sich daran nichts. Hier ist der ganze Fall.
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Wenn in einer Ehe ein Partner den Internetanschluss des anderen nutzt, haftet der Vertragsinhaber nicht automatisch für mögliche Urheberrechtsverletzungen des anderen. Das kann allenfalls dann geschehen, wenn der Anschlussinhaber Kenntnis von den illegalen Aktivitäten hatte. So entschied das Oberlandesgericht Köln – im Gegensatz zur vorherigen Instanz.
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Onlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im Internet die vereinbarten Kündigungsfristen. In dem Fall hatte ein Mann die Kündigungsfrist verpasst, das Abo verlängerte sich und der Mann musste für sechs weitere Monate zahlen –...
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Das Internet hat viel Nützliches für uns – aber die alte Weisheit, nicht allem blind zu vertrauen, gilt auch bei den angebotenen Vertragsformularen. So war in einem Formular ein Gewährleistungsausschluss bei einem privaten Autoverkauf vermerkt, der vor Gericht keinen Bestand hatte. Hier ist der ganze Fall.
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Das Internet hat viel Nützliches für uns – aber die alte Weisheit, nicht allem blind zu vertrauen, gilt auch bei den angebotenen Vertragsformularen. So war in einem Formular ein Gewährleistungsausschluss bei einem privaten Autoverkauf vermerkt, der vor Gericht keinen Bestand hatte.
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Auch wenn auf einer Internetplattform unerwünschte Kommentare über einen Nutzer stehen – der Betreiber des jeweiligen Forums muss keine Auskunft über die Autoren der Einträge geben. Privatpersonen haben nur ein sehr eingeschränktes Recht auf entsprechende Informationen, selbst wenn sich diese durch Beiträge diskriminiert fühlen, entschied das Amtsgericht (AG) München. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der...
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Wenn zwei sich über bestimmte Fristen für den Verkauf im Internet streiten, dann ist das jeweilige Angebot des Verkäufers entscheidend. Die Frist beginnt, wenn er seine Offerte ins Netz gestellt hat. Klingt kompliziert? Das Amtsgericht München hat das ganz klar entschieden. Hier ist der ganze Fall.
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Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht München. In dem Fall hatte ein Auto-Verkäufer noch 1.000 Euro drauf gelegt, wenn der Deal innerhalb von drei Tagen über die Bühne geht. Der Käufer nahm den Wagen zum vereinbarten Preis – und wollte die...
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