Es gibt Fälle vor Gericht, die kann man als Außenstehender nicht immer ganz nachvollziehen. In diesem Fall ging es um ein Bußgeld und einen Punkt fürs Telefonieren am Lenkrad. Aber: Die Polizei hatte falsch geschaut – das vermeintliche Handy war ein Schnurlostelefon der Festnetzanlage. Und das darf man benutzen, so die Richter. Hören Sie...
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