Kunden mit einer Prepaid-Karte beim Handy müssen sich bestimmte Strafgelder nicht gefallen lassen. Weder “Nichtnutzergebühr” noch “Pfandgebühr” für die nicht fristgerechte Rücksendung der SIM-Karte nach Vertragsende sind zulässig. So entschied das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
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