Die Witwe eines Forstwirts, der von einem herabgestürzten Baum schwer am Kopf getroffen wurde und einige Tage später verstarb, kann vom beklagten Land keinen Ersatz der Beerdigungskosten verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz macht die Deutsche Anwaltsauskunft aufmerksam. Rechtsanwalt Swen Walentowski: O-Ton: Ein Forstwirt wollte einen Baum fällen, er wurde dabei aber...
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