Wenn man aus dem Auto nach links zur Fahrbahn aussteigt, muss man besonders aufpassen – „besondere Gefahrenminderungspflicht“ nennen das die Juristen. Kommt es nämlich zur Kollision, kann man leicht schuld sein. Beispielsweise darf die Autotür nicht länger als für das Aussteigen unbedingt nötig geöffnet sein, entschied das Kammergericht Berlin.
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