Auch Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes dürfen ein abgemeldetes und fahruntüchtiges Auto nicht dauerhaft auf ihrem eigenen Parkplatz abstellen. Dies entschied das Landgericht Hamburg. Da hatte ein Mann mit Messie-Syndrom seinen alten Wagen abgestellt und komplett zugemüllt. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein: O-Ton: Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass ein Stellplatz nicht...
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