Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (247): Unerlaubte Werbung – Vorgehen möglich

21. September 2011
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Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen. Hier ist der ganze Fall:

 

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