Verkehrsschilder, die zugewachsen sind, entfalten keine Wirkung. Autofahrer müssen aus der Umgebung – beispielsweise durch die Art der Bebauung – nicht ahnen, dass sie durch eine Tempo-30-Zone fahren. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Und bewahrte damit einen Temposünder vor Punkten in Flensburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das hat sich für den “Verkehrssünder” richtig gelohnt, denn erst ist 70 gefahren und hat also die Innerorts zulässige Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschritten, so dass er nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bezahlen musste, keine Punkte in Flensburg bekam und auch kein Fahrverbot. – Länge 22 sec.
Im anderen Falle – mit 40 zu viel auf dem Tacho – wären das 160 Euro Bußgeld gewesen, drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Verkehrsschilder müssen sichtbar sein
Verkehrsschilder, die zugewachsen sind, entfalten keine Wirkung. Autofahrer müssen aus der Umgebung – beispielsweise durch die Art der Bebauung – nicht ahnen, dass sie durch eine Tempo-30-Zone fahren. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm macht hellhörig. Denn die Konsequenzen für den Autofahrer sind bemerkenswert. Zuerst aber die Ausgangslage. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Verkehrsschilder müssen für die Verkehrsteilnehmer sichtbar sein. Wenn die durch Laub, Zweige, Blätter oder Büsche verdeckt sind, und für den Verkehrsteilnehmer nicht gesehen werden können, dann entfalten sie keine Wirkung! – Länge 10 sec.
Das war in diesem Falle immens wichtig. Und unser Autofahrer klagte sich durch mehrere Instanzen. Er war zu einer Geldbuße wegen Überschreitung der Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 40 km/h verurteilt worden.
O-Ton: SFX
Klage Nummer1 scheiterte: Das Amtsgericht meinte, der Autofahrer hätte bemerken können, dass der Bereich als Tempo-30-Zone ausgestaltet war. Die Art der Bebauung und eine verengte Fahrbahn wären eindeutige Zeichen dafür.
O-Ton: SFX
Das sah das Oberlandesgericht anders. Maßgebend für die Verbindlichkeit von Verkehrsschildern sei deren Erkennbarkeit – wenn es mit Laub bedeckt ist, ist es wirkungslos. Der Gang zum Anwalt, die Hartnäckigkeit und diese Entscheidung haben sich gelohnt, sagt Bettina Bachmann:
O-Ton: Das hat sich für den “Verkehrssünder” richtig gelohnt, denn erst ist 70 gefahren und hat also die Innerorts zulässige Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschritten, so dass er nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bezahlen musste, keine Punkte in Flensburg bekam und auch kein Fahrverbot. - Länge 22 sec.
Im anderen Falle – mit 40 zu viel auf dem Tacho – wären das 160 Euro Bußgeld gewesen, drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
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Tags: Anwalt, Geschwindigkeit, Tempo 30, Urteil, Verkehrsrecht