Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (238): Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

27. Juni 2011
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Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

 

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