Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (173): Frisör muss haften

15. Februar 2010
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In der Regel geht man zum Frisör, weil man danach wieder mit einem gepflegten Äußeren glänzen will. Allerdings: Man kann sich im Salon auch verletzten – dann hat man Anspruch auf Schadensersatz. So wie jene Kundin, deren Kopfhaut durch eine fehlerhafte Blondierung so verätzt wurde, dass sie ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro vor dem Landgericht Coburg zugesprochen bekam.
 

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