O-Ton: Im Kreuzungsbereich geparkt – Auto abgeschleppt

14. März 2011
By

 Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

 

O-Ton: Denn für die Fußgänger war beim Überqueren der Straße eine erhöhte Gefährdung gegeben. Und auch für die Autofahrer, die aufgrund des parkenden Autos nicht einsehen konnten, ob Gegenverkehr kam, bestand eine erhöhte Gefahr. – Länge 15 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

Ähnliche Themen

Tags: , , , , ,

One Response to O-Ton: Im Kreuzungsbereich geparkt – Auto abgeschleppt

  1. [...] http://www.davblog.de/?p=730 Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gericht… [...]

Hinterlasse eine Antwort