O-Ton: Kein Busführerschein für ehemaligen Häftling
Einem ehemaligen Häftling kann der Busführerschein verwehrt werden, wenn Zweifel an seiner Eignung bestehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen. In dem Fall wollte ein verurteilter Mörder nach 16 Jahren Haft Busfahrer werden, das Amt verweigerte dies – und bekam Recht.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Busfahrer ist ein Vertrauensjob, denn es werden ja die Fahrgäste dem Fahrer anvertraut. Dieser muss absolut zuverlässig sein. Wer einmal wegen Mordes verurteilt war – da fehlt es dann an der erforderlichen Zuverlässigkeit. - Länge 12 sec.
Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche unter www.verkehrsrecht.de.
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Tags: Anwalt, Bus, Führerschein, Haft, Strafe, Vertrauen