O-Ton: Haftung für Hunde ohne Leine

7. Januar 2011
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 Wenn man mit seinem Hund ohne Leine spazieren geht, kann es unter Umständen teuer werden. Bei Schäden muss der Hundehalter haften, entschied das Landgericht Coburg. Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

 

O-Ton: Ein Hund, der nicht angeleint ist, kann immer eine Pflichtverletzung darstellen. Nicht nur dann, wenn Leinenzwang herrscht, sondern wenn der Hund Dinge tut, die er nicht machen soll. In dem Fall war es so, dass der nicht angeleinte Hund zu einem Hund, der ebenfalls nicht angeleint war, gelaufen ist und auf einen Mann zugelaufen ist. Er hat sich nicht stoppen lassen über Pfeifen und Rufen, hat den Mann angestoßen. Dieser ist umgefallen, er hat schwere Prellungen und Gesichtsverletzungen erlitten und er wollte nun Schadensersatz haben. - Länge 25 sec.

Das Gericht gab ihm überwiegend Recht. Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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