Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (157): „Stinkendes“ Schlafzimmer kann zurückgegeben werden

19. Oktober 2009
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Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.

 

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