O-Ton: Schadensteilung bei ungeklärter Kollision
Kann bei einer Kollision zweier Fahrzeuge nicht eindeutig festgestellt werden, ob der eine Fahrer aufgefahren ist oder der andere zurückgesetzt hat, so müssen sich die Unfallgegner den Schaden teilen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Es war keinem der beiden Beteiligten möglich aufgrund von Zeugen oder Unfallgutachten den genauen Unfallverlauf dem Gericht gegenüber nachzuweisen und deswegen wurde dann so entschieden, dass 50 Prozent des Schadens jeder der beiden Beteiligten tragen muss. – Länge 15 sec.
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