O-Ton: Bei Unfall mit 0,55 Promille weniger Kasko

14. Juni 2012
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 Wenn Autofahrer mit Blutalkohol und im ermüdeten Zustand einen Verkehrsunfall verursachen, darf die Kaskoversicherung die Entschädigung um ein Viertel kürzen. Das ist völlig in Ordnung, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es hat sich dann auch herausgestellt, dass der Fahrer 0,55 Promille Alkohol im Blut hatte und außerdem übermüdet war. Die Kasko-Versicherung hat dann seinen Anspruch aufgrund dieses Umstandes um 25 Prozent gekürzt. Und die Klage des Autofahrers dagegen blieb vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ohne Erfolg. - Länge 18 sec.

Mehr Informationen zum Verkehrsrecht: www.verkehrsrecht.de

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