O-Ton: Schmerzensgeld zwei Jahre nach Unfall
Auch wenn ein Unfall schon länger zurückliegt, können Schmerzensgeldforderungen noch erfolgreich sein. So entschied das Oberlandesgericht Bamberg im Fall eines jungen Mädchens. Sie war Beifahrerin in einem Unfallwagen – und auch lange nach dem Crash nahmen ihre Schmerzen nicht ab. Erst zwei Jahre später wurde Verletzungen festgestellt, die auf den Unfall zurückzuführen waren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es kann ja sein, Sie haben einen Unfall. Sie haben Schmerzen an der Halswirbelsäule. Die werden erst aufgrund eines Gutachtens als gar nicht so dramatisch eingeschätzt. Und dann stellt sich nach einem gewissen Zeitraum heraus: Die Schmerzen lassen nicht nach und das Schmerzensgeld, das zu Beginn gezahlt wurde, reicht nicht aus, um Ihre Schmerzen auszugleichen. Dann ist es durchaus möglich, dass noch ein erheblich höheres Schmerzensgeld nach einem Zeitraum von zwei Jahren gezahlt wird. – Länge 30 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de
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Tags: Anwalt, Geld, Krankheit, Schmerzensgeld, Unfall, Verkehrsrecht