O-Ton + Magazin: Das schiefe Tattoo

30. April 2012
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 Es gibt Leute, die finden Tattoos toll. Und dann gibt es die anderen. Allerdings: Nur die wenigsten machen sich wohl Gedanken darüber, was passiert, wenn ein Tattoo daneben geht. Eine junge Frau in München hatte ihr Tattoo nach einer Woche satt. Begründung: Die Kunst war schief! Sie wollte vom Tätowierer ihr Geld zurück und die Kosten für eine Laserbehandlung zur Entfernung. Allerdings scheiterte sie vor dem Amtsgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Richter betonten noch einmal: Wenn man etwas reklamiert – bei einem Tattoo – ist der erste Gang ins Tattoostudio. Und sie hätte zunächst das Angebot der Nachbesserung durch den Studiobetreiber annehmen müssen. Nicht eigenmächtig das entfernen lassen oder eigenmächtig an dem Tattoo rumzudoktern. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Das schiefe Tattoo

Es gibt Leute, die finden Tattoos toll. Und dann gibt es die anderen. Allerdings: Nur die wenigsten machen sich wohl Gedanken darüber, was passiert, wenn ein Tattoo daneben geht. So geschah es in München – und das Amtsgericht musste entscheiden. Hier ist der ganze Fall:

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Damit wir genau wissen, wie Anwälte das Angebot der Tattoostecher bewerten, erst einmal das kleine 1×1 der Rechtskunde: Ein Tattoo entsteht aus juristischer Sicht auf der Basis eines Werkvertrags. Was bedeutet das genau in der Praxis? Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn mir das jetzt nicht gefällt, dann kann ich nicht irgendwo hingehen und das weglasern lassen. Sondern ich muss vorher dem Stecher die Möglichkeit geben, sein Werk nachzubessern. - Länge 13 sec.

Klingt für Laien kompliziert, ist aber so – und durchaus weitverbreitet. Nicht nur in der Tattoobranche. Auch jeder andere Mangel, beispielsweise eine defekte Waschmaschine, muss zunächst vom Verkäufer bzw. einem beauftragten Reparaturdienst behoben werden.

O-Ton: sfx

Eine neue Waschmaschine gibt es deshalb nicht gleich. Doch zurück ins Tattoostudio:

O-Ton: Hier ließ eine Frau ein Kreuz auf ihr Handgelenk tätowieren. Eigentlich etwas völlig Profanes. Sie bezahlte ihre 50 Euro dafür und nach einer Woche reklamierte sie ihr Tattoo. Es sei schief, weswegen sie auf Kosten des Tattoostudios es entfernen lassen wollte. – Länge 14 sec.

Sie hatte auch schon selbst ein bisschen nachgeholfen – es war extrem ausgewaschen und mit einer Kruste überzogen. Die Frau wollte keine Nachbesserung, sondern ihre 50 Euro zurück und die Kosten für die Laserbehandlung von 800 Euro.

O-Ton: SFX

Doch damit blitzte sie beim Tätowierer ab – und bei Gericht auch. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richter betonten noch einmal: Wenn man etwas reklamiert – bei einem Tattoo – ist der erste Gang ins Tattoostudio. Und sie hätte zunächst das Angebot der Nachbesserung durch den Studiobetreiber annehmen müssen. Nicht eigenmächtig das entfernen lassen oder eigenmächtig an dem Tattoo rumzudoktern. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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