O-Ton: Nicht allein auf’s Blinken verlassen
Ein Autofahrer muss beim Abbiegen besonders aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines anderen Autos verlassen. Das entschied das Landgericht Arnsberg. In dem Fall näherte sich ein Wagen einer Tankstelle und blinkte, das andere Auto fuhr darauf hin los. Es kam zum Unfall, der erste Wagen fuhr nämlich doch nicht in die Tankstelle – sondern geradeaus weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Sie müssen ganz besonders aufmerksam sein, wenn Sie in eine Straße einbiegen wollen, also sich in den fließenden Verkehr wieder eingliedern wollen. Auch wenn ein Auto, das im fließenden Verkehr ist, sich nähert und blinkt und Sie glauben, es würde abbiegen – dann dürfen Sie noch nicht anfahren, sondern erst dann, wenn das Auto wirklich die Geschwindigkeit verringert und den Abbiegevorgang einleitet. - Länge 22 sec.
In dem Fall musste der Fahrer des Wagens, der zu zeitig losgefahren war, zwei Drittel des Unfallschadens übernehmen.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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Tags: Abbiegen, Anwalt, Unfall, Urteil, Verkehr, Verkehrsrecht