Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Meinung der Richter:
O-Ton:
Der Tipp vom Anwalt: Mängel mit Fotos und Videos genau dokumentieren, Mitreisende als Zeugen bitten. Und auch den Veranstalter schon während des Urlaubs darauf hinweisen, damit er die Mängel beheben kann. All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de.
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Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden
Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Eine dreiköpfige Familie flog für acht Tage nach Ägypten. Für Hotel, Verpflegung und die Flüge bezahlten sie 808 Euro.
O-Ton: SFX
Allerdings: Nach ihrer Rückkehr reklamierten sie die Reise – es war laut, die Hygiene eine Katastrophe, das Unterhaltungsprogramm dürftig und obendrein waren die Koffer zwei Wochen lang verschwunden. Summa summarum wollten die drei rund 600 Euro vom Reisepreis zurück und 700 Euro Schadensersatz.
O-Ton: SFX
Vor Gericht kamen sie mit dieser Forderung nicht durch, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton:
Das Verfahren endete mit einem Vergleich – die Reisenden bekamen 150 Euro und mussten von den Kosten des Rechtsstreits 89 Prozent übernehmen. Aber: Wie dokumentiert man denn Mängel genau? Der Tipp vom Anwalt:
O-Ton:
Welche Rolle spielen Zeugen? Swen Walentowski:
O-Ton:
Und schließlich: Was ist noch zu beachten?
O-Ton:
All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den Experten für den Rechtsstreit, nicht nur, wenn es um entgangene Urlaubsfreuden geht.
Absage.
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Tags: Ferien, Magazin, Mangel, O-Ton, Reise, Schadensersatz, Urlaub, Versicherung, Walentowski