Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (273): Nutzungsausfall auch für Fahrrad

26. März 2012
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Achtung Radfahrer – das ist ein wichtiger Tipp: Wenn ein Fahrrad durch einen Unfall beschädigt wird und repariert werden muss, dann kann man – wie bei einem Auto – Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung verlangen. Also: Der Unfallgegner muss, wenn er dann schuld ist, die Kosten für Reparatur und Ersatz übernehmen. Hier ist der ganze Fall:

 

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