Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (271): Keine Werbung gegen den Willen des Empfängers
13. März 2012
By Deutscher Anwaltverein
Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber “Werbung – nein danke” am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht LĂĽneburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.
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