Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (271): Keine Werbung gegen den Willen des Empfängers

13. März 2012
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Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber “Werbung – nein danke” am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht LĂĽneburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.

 

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