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	<title>DAV Blog</title>
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	<description>Das Blog des Deutschen Anwaltvereins</description>
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		<title>O-Ton: Grabeinfassung für Einzelgräber</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 08:40:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[O-Töne]]></category>
		<category><![CDATA[Friedhof]]></category>
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		<description><![CDATA[Friedhöfe haben ihre eigenen Regeln. Manchmal braucht es juristische Hilfe, um dies realitätsnah zu gestalten. In dem Fall waren die Eltern der Kläger bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, ihr Grab sollte eine gemeinsame Einfassung haben. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe. Vor dem Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bekamen die Hinterbliebenen dann doch Recht. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Ja, das ist ein seltener Fall, dass beide gleichzeitig ums Leben kommen, gleichzeitig beerdigt werden. Das berührt nicht die Friedhofssatzung, dass generell keine Gemeinschaftsgräber zulässig seien. Eine gemeinsame Grabeinfassung ist noch kein Gemeinschaftsgrab. &#8211; Länge 16 sec. Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/044.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" /> Friedhöfe haben ihre eigenen Regeln. Manchmal braucht es juristische Hilfe, um dies realitätsnah zu gestalten. In dem Fall waren die Eltern der Kläger bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, ihr Grab sollte eine gemeinsame Einfassung haben. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe. Vor dem Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bekamen die Hinterbliebenen dann doch Recht.<br />
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.</p>
<p>O-Ton: <em>Das Gericht hat gesagt: Ja, das ist ein seltener Fall, dass beide gleichzeitig ums Leben kommen, gleichzeitig beerdigt werden. Das berührt nicht die Friedhofssatzung, dass generell keine Gemeinschaftsgräber zulässig seien. Eine gemeinsame Grabeinfassung ist noch kein Gemeinschaftsgrab.</em> &#8211; Länge 16 sec.</p>

<p>Mehr Infos dazu unter <a href="http://www.anwaltauskunft.de">www.anwaltauskunft.de</a>. </p>
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		<title>O-Ton + Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 08:34:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[O-Töne]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
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		<description><![CDATA[Es kommt vor, dass Zuschauer die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft beleidigen. Wenn allerdings danach der eigene Verein dafür eine Strafe zahlen muss, so kann er das Geld von dem Rüpel zurück verlangen. Das entschied das Amtsgericht Lingen nach einem &#8220;lautstarken&#8221; Spiel zweier Jugendmannschaften. Dabei hatte ein Vater mit Schimpfkanonaden die gegnerische Mannschaft belegt. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: O-Ton: Und der Vater musste zahlen. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt. &#8211; Länge 25 sec. Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de. Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion Beleidigungen auf dem Fußballplatz können teuer werden. Aber auch die Strafen für Beleidigungen am Spielfeldrand durch Zuschauer sind nicht eben billig. Hören Sie mal den kompletten Fall, den das Amtsgericht Lingen entscheiden musste. Beitrag: Es ging hoch her im Stadion: O-Ton: SFX Am Ball waren allerdings keine Profis, sondern zwei Jugendmannschaften. Und ein Verein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/043.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" /> Es kommt vor, dass Zuschauer die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft beleidigen. Wenn allerdings danach der eigene Verein dafür eine Strafe zahlen muss, so kann er das Geld von dem Rüpel zurück verlangen. Das entschied das Amtsgericht Lingen nach einem &#8220;lautstarken&#8221; Spiel zweier Jugendmannschaften. Dabei hatte ein Vater mit Schimpfkanonaden die gegnerische Mannschaft belegt.<br />
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:</p>
<p>O-Ton: <em>Und der Vater musste zahlen. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt.</em> &#8211; Länge 25 sec.</p>

<p>Mehr Infos dazu unter <a href="http://www.anwaltauskunft.de">www.anwaltauskunft.de</a>. </p>
<p><strong>Magazin: Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion</strong></p>
<p>Beleidigungen auf dem Fußballplatz können teuer werden. Aber auch die Strafen für Beleidigungen am Spielfeldrand durch Zuschauer sind nicht eben billig. Hören Sie mal den kompletten Fall, den das Amtsgericht Lingen entscheiden musste.</p>

<p>Beitrag:</p>
<p>Es ging hoch her im Stadion:</p>
<p>O-Ton: SFX</p>
<p>Am Ball waren allerdings keine Profis, sondern zwei Jugendmannschaften. Und ein Verein hatte sein Stadion kostenlos für die Partie zur Verfügung gestellt, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:</p>
<p>O-Ton: <em>Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“ und ähnliches.</em> &#8211; Länge 8 sec.</p>
<p>Die deftigen Worte trieben manchem nicht nur die Schamröte ins Gericht, sondern holten auch das Verbandssportgericht auf dem Plan. Es verdonnerte den Sportverein zu einer Strafe von 400 Euro.</p>
<p>O-Ton: SFX</p>
<p>Der Sportverein wollte nun die Strafe von dem pöbelnden Vater erstattet bekommen und zog seinerseits vor Gericht.</p>
<p>O-Ton: <em>Und der Vater musste zahlen. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei hier eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Selbst wenn die Spieler der gegnerischen Mannschaft ihn provoziert haben, dann ist es immer noch so, dass er da nicht in gleicher Art und Weise reagieren darf. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“, hat das Gericht gesagt.</em> &#8211; Länge 30 sec.</p>
<p>Bleibt abzuwarten, ob sich dieses Urteil auch auf den Rängen bei anderen Spielen bemerkbar machen wird &#8230;..</p>
<p>O-Ton: <em>Hier sind wir im Amateurbereich, passend zur Bundesligasaison muss man vielleicht manche Worte auch abwägen. Aber manchmal geht es da auch deftiger zu.</em> &#8211; Länge 10 sec. </p>
<p>Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de. </p>
<p>Absage</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Podcast der Deutschen Anwaltauskunft &#8211; Urteil der Woche (198): 18 Punkte &#8211; Führerschein auch für Falschparker weg</title>
		<link>http://www.davblog.de/?p=349</link>
		<comments>http://www.davblog.de/?p=349#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 04:54:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat &#8211; für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/039.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" /> Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat &#8211; für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein.<br />
</p>
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		</item>
		<item>
		<title>O-Ton + Magazin: Altes Auto darf nicht zum Ausschlachten verschenkt werden</title>
		<link>http://www.davblog.de/?p=366</link>
		<comments>http://www.davblog.de/?p=366#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 07:47:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[O-Töne]]></category>
		<category><![CDATA[Altes Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Celle]]></category>
		<category><![CDATA[Magazin]]></category>

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		<description><![CDATA[Schrottreife alte Autos müssen bei Experten entsorgt werden. Wer den Wagen jedoch einem Privatmann zum Ausschlachten überlässt, macht sich möglicherweise wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung strafbar &#8211; so wie eine junge Frau, die ihren Wagen per Anzeige zum Ausschlachten anbot. Ein Interessent übernahm auch Schlüssel und Fahrzeugbrief, verschwand dann aber auf Nimmerwiedersehen &#8211; während das Wrack die Umwelt mit Altöl verschmutzte. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.: O-Ton: Daraufhin hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass man ein Auto nicht einfach zum Ausschlachten annoncieren kann und sich dann nicht mehr drum kümmert, was damit wird. Wenn man es verschenkt, ist man immer noch verantwortlich für das, was mit dem Auto danach geschieht. Man muss sich also vergewissern, ob derjenige, dem man das Auto schenkt, auch zuverlässig ist und es danach entsorgen wird. &#8211; Länge 23 sec. Worauf man bei der Entsorgung des alten Fahrzeugs auf jeden Fall achten muss, ist unter www.verkehrsrecht.de nachzulesen. Magazin: Altes Auto darf nicht zum Ausschlachten verschenkt werden Schrottreife alte Autos müssen bei Experten entsorgt werden. Das kann eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle sein. Wer den Wagen jedoch einem Privatmann zum Ausschlachten überlässt, macht sich möglicherweise wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung strafbar. Text: Diese bittere Erfahrung musste eine junge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/020.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" />Schrottreife alte Autos müssen bei Experten entsorgt werden. Wer den Wagen jedoch einem Privatmann zum Ausschlachten überlässt, macht sich möglicherweise wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung strafbar &#8211; so wie eine junge Frau, die ihren Wagen per Anzeige zum Ausschlachten anbot. Ein Interessent übernahm auch Schlüssel und Fahrzeugbrief, verschwand dann aber auf Nimmerwiedersehen &#8211; während das Wrack die Umwelt mit Altöl verschmutzte.<br />
<span id="more-366"></span><br />
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.:</p>
<p>O-Ton: <em>Daraufhin hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass man ein Auto nicht einfach zum Ausschlachten annoncieren kann und sich dann nicht mehr drum kümmert, was damit wird. Wenn man es verschenkt, ist man immer noch verantwortlich für das, was mit dem Auto danach geschieht. Man muss sich also vergewissern, ob derjenige, dem man das Auto schenkt, auch zuverlässig ist und es danach entsorgen wird.</em> &#8211; Länge 23 sec.</p>

<p>Worauf man bei der Entsorgung des alten Fahrzeugs auf jeden Fall achten muss, ist unter www.verkehrsrecht.de nachzulesen.</p>
<p><strong>Magazin: Altes Auto darf nicht zum Ausschlachten verschenkt werden</strong></p>
<p>Schrottreife alte Autos müssen bei Experten entsorgt werden. Das kann eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle sein. Wer den Wagen jedoch einem Privatmann zum Ausschlachten überlässt, macht sich möglicherweise wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung strafbar. </p>

<p>Text: </p>
<p>Diese bittere Erfahrung musste eine junge Frau machen. Sie hatte ihren 20 Jahre alten Wagen in einer Anzeige zum Ausschlachten angeboten, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.:</p>
<p>O-Ton: <em>Daraufhin kam ein Interessent, dem sie kostenlos das Auto überließ und ihm auch Schlüssel, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief überließ. Kurze Zeit später wurde der Wagen an einer Straße aufgefunden.</em> &#8211; Länge 10 sec. </p>
<p>Der Wagen hatte kein Kennzeichen mehr, jedoch noch Benzin und Öl. Von dem Abnehmer fehlte dagegen jede Spur: Er konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden, da er unter der von ihm angegebenen Adresse nicht gemeldet war.</p>
<p>O-Ton: SFX</p>
<p>O-Ton: <em>Daraufhin hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass man ein Auto nicht einfach zum Ausschlachten annoncieren kann und sich dann nicht mehr drum kümmert, was damit wird. Wenn man es verschenkt, ist man immer noch verantwortlich für das, was mit dem Auto danach geschieht. Man muss sich also vergewissern, ob derjenige, dem man das Auto schenkt, auch zuverlässig ist und es danach entsorgen wird.</em> &#8211; Länge 23 sec.</p>
<p>Aus Schaden wird man schlau, darum der Tipp der Expertin:</p>
<p>O-Ton: <em>Sie hätte sich den Ausweis zeigen lassen müssen, da ist ja auch die Adresse vermerkt. In dem Fall war es ja so, dass er nur mit seinen Personalien unterzeichnet hat und gar nicht dort gemeldet war unter der Adresse, die er im Vertrag angegeben hat.</em> &#8211; Länge 16 sec. </p>
<p>Worauf man bei der Entsorgung des alten Fahrzeugs auf jeden Fall achten muss, ist unter www.verkehrsrecht.de nachzulesen.</p>
<p>Absage </p>
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		</item>
		<item>
		<title>O-Ton + Magazin: 18 Punkte &#8211; Führerschein auch für Falschparker weg</title>
		<link>http://www.davblog.de/?p=364</link>
		<comments>http://www.davblog.de/?p=364#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 07:44:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[O-Töne]]></category>
		<category><![CDATA[Falschparker]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat &#8211; für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein. Die Mär von den Rasern sei ein weit verbreiteter Irrtum, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. O-Ton: Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte &#8211; wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit &#8211; wird Ihnen der Führerschein entzogen. &#8211; Länge 16 sec. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de. Magazin: 18 Punkte &#8211; Führerschein auch für Falschparker weg Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat &#8211; für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein. Text: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum: Nur Raser bekommen Punkte in Flensburg. Nein, alle Verkehrssünden werden registriert, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. O-Ton: Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/034.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" />Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat &#8211; für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein. Die Mär von den Rasern sei ein weit verbreiteter Irrtum, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.<br />
<span id="more-364"></span><br />
O-Ton: <em>Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte &#8211; wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit &#8211; wird Ihnen der Führerschein entzogen.</em> &#8211; Länge 16 sec.<br />
<br />
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter <a href="http://www.verkehrsrecht.de">www.verkehrsrecht.de</a>.</p>
<p><strong>Magazin: 18 Punkte &#8211; Führerschein auch für Falschparker weg</strong></p>
<p>Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat &#8211; für schnelles Fahren oder auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein. </p>

<p>Text:</p>
<p>Es ist ein weit verbreiteter Irrtum: Nur Raser bekommen Punkte in Flensburg. Nein, alle Verkehrssünden werden registriert, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.</p>
<p>O-Ton: <em>Wenn die Punkte eingetragen worden sind, wird dann auch nicht mehr überprüft, warum Sie die Punkte bekommen haben. Und z.B. auch wenn Sie nur falsch geparkt haben, können Sie Punkte bekommen. Und nach Eintrag der Punkte &#8211; wenn sich das auf insgesamt 18 summiert, ganz egal für welche Ordnungswidrigkeit &#8211; wird Ihnen der Führerschein entzogen.</em> &#8211; Länge 16 sec.</p>
<p>Diese Erfahrung musste auch ein Autofahrer machen, der seinen Führerschein abgeben sollte. Die Begründung &#8211; lax formuliert: Der Kandidat hat 18 Punkte!! </p>
<p>O-Ton: SFX </p>
<p>Er wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht:</p>
<p>O-Ton: <em>Der Mann legt Widerspruch ein mit der Begründung: Die Punkte-Berechnung sei fehlerhaft, weil er auch Punkte erhalten habe für mehrfaches Parken ohne gültigen Parkschein.</em> &#8211; Länge 10 sec.</p>
<p>Das Gericht ist dem nicht gefolgt, sagt Bettina Bachmann: </p>
<p>O-Ton: <em>Punkt ist Punkt! Und wer 18 Punkte hat, ist unwiderleglich, so wird es dann vermutet, ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs. Und es findet eben keine Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen statt. Wenn ein Punkt eingetragen ist, dann hätte man gleich damals dagegen vorgehen müssen, aber nicht, wenn die 18 Punkte erreicht sind.</em> &#8211; Länge 19 sec. </p>
<p>Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.</p>
<p>Absage </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fotogalerie und O-Töne: Pressekonferenz zum Thema &#8220;Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht abschaffen&#8221;</title>
		<link>http://www.davblog.de/?p=357</link>
		<comments>http://www.davblog.de/?p=357#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 11:53:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[O-Töne]]></category>
		<category><![CDATA[Ausschuss Ausländer- und Asylrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DAV]]></category>
		<category><![CDATA[Interkultureller Rat]]></category>
		<category><![CDATA[Option]]></category>
		<category><![CDATA[PRO ASYL]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsangehörigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 wurde die so genannte Optionsregelung für Kinder nicht deutscher Eltern eingeführt. Danach erhalten diese Kinder mit der Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern schon acht Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben. Auf Antrag erhielten im Rahmen der Reform auch die seit 1990 in Deutschland geborenen Kinder nicht deutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen. Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht führt nach Auffassung von PRO ASYL, Deutschem Anwaltverein (DAV) und Interkulturellem Rat in Deutschland (IR) zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von „Optionskindern“ und zu einem vollkommen überflüssigen Verwaltungsaufwand. Negativ betroffen sind insbesondere Kinder aus Haupt- und Ureinwandererfamilien, beispielsweise aus der Türkei oder Serbien. Die drei Organisationen fordern deshalb erstmals gemeinsam die ersatzlose Abschaffung dieses Optionszwangs. Marei Pelzer von PRO ASYL Torsten Jäger, Geschäftsführer Interkultureller Rat Rechtsanwalt Victor Pfaff, DAV-Ausschuss Ausländer- und Asylrecht Den vollständigen Text der Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/042.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" /> Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 wurde die so genannte Optionsregelung für Kinder nicht deutscher Eltern eingeführt. Danach erhalten diese Kinder mit der Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern schon acht Jahre in der Bundesrepublik Deutschland leben. Auf Antrag erhielten im Rahmen der Reform auch die seit 1990 in Deutschland geborenen Kinder nicht deutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen. <span id="more-357"></span></p>

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<p>Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht führt nach Auffassung von PRO ASYL, Deutschem Anwaltverein (DAV) und Interkulturellem Rat in Deutschland (IR) zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von „Optionskindern“ und zu einem vollkommen überflüssigen Verwaltungsaufwand. Negativ betroffen sind insbesondere Kinder aus Haupt- und Ureinwandererfamilien, beispielsweise aus der Türkei oder Serbien. Die drei Organisationen fordern deshalb erstmals gemeinsam die ersatzlose Abschaffung dieses Optionszwangs.</p>
<p>Marei Pelzer von PRO ASYL</p>
<p>Torsten Jäger, Geschäftsführer Interkultureller Rat </p>
<p>Rechtsanwalt Victor Pfaff, DAV-Ausschuss Ausländer- und Asylrecht </p>
<p>Den vollständigen Text der Pressemitteilung zu diesem Thema <a href="http://www.anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-2510">finden Sie hier</a>:</p>
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		<title>Podcast der Deutschen Anwaltauskunft &#8211; Urteil der Woche (197): Altes Auto darf nicht zum Ausschlachten verschenkt werden</title>
		<link>http://www.davblog.de/?p=354</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 04:03:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Schrottreife alte Autos müssen bei Experten entsorgt werden. Das kann eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle sein. Wer den Wagen jedoch einem Privatmann zum Ausschlachten überlässt, macht sich möglicherweise wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung strafbar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/040.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" /> Schrottreife alte Autos müssen bei Experten entsorgt werden. Das kann eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle sein. Wer den Wagen jedoch einem Privatmann zum Ausschlachten überlässt, macht sich möglicherweise wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung strafbar.<br />
</p>
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		<title>Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – aktuell: Fehlerhafte MPU</title>
		<link>http://www.davblog.de/?p=352</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 15:01:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[Fehler]]></category>
		<category><![CDATA[fehlerhaft]]></category>
		<category><![CDATA[Idiotentest]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>

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		<description><![CDATA[Über 10.000 Anordnungen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, der MPU &#8211; im Volksmund Idiotentest genannt, sind jährlich fehlerhaft. Das sind rund zehn Prozent. Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins werden diese Tests ohne ausreichende Gründe angeordnet. Dazu das Interview mit Swen Walentowski, dem Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/041.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" /> Über 10.000 Anordnungen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, der MPU &#8211; im Volksmund Idiotentest genannt, sind jährlich fehlerhaft. Das sind rund zehn Prozent. Nach Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins werden diese Tests ohne ausreichende Gründe angeordnet. Dazu das Interview mit Swen Walentowski, dem Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins.<br />
</p>
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		<title>O-Ton: Betriebsgefahr hinter grobem Verschulden</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 16:43:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[O-Töne]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsgefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Traktor]]></category>
		<category><![CDATA[Überholverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Linksabbieger haben eine besondere Sorgfaltspflicht. Wenn sie aber selbst beim Abbiegen überholt werden und es zu einem Unfall kommt, dann kann grobes Verschulden vorliegen &#8211; und der Unfallverursacher muss zahlen. So entschied es das Oberlandesgericht Naumburg. In dem Fall war ein Traktor überholt worden &#8211; als er links abbog, krachte es. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein: O-Ton: Der Überholende ist dann schuld, weil sein Verschulden, in einer Überholverbotszone zu überholen, das des Linksabbiegers &#8211; dem ja eine besondere Sorgfalt obliegt, denn er muss nach links, nach vorn und nach recht schauen &#8211; überwiegt. Länge 15 sec Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/038.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" /> Linksabbieger haben eine besondere Sorgfaltspflicht. Wenn sie aber selbst beim Abbiegen überholt werden und es zu einem Unfall kommt, dann kann grobes Verschulden vorliegen &#8211; und der Unfallverursacher muss zahlen. So entschied es das Oberlandesgericht Naumburg. In dem Fall war ein Traktor überholt worden &#8211; als er links abbog, krachte es. <span id="more-347"></span>Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:</p>
<p>O-Ton: <em>Der Überholende ist dann schuld, weil sein Verschulden, in einer Überholverbotszone zu überholen, das des Linksabbiegers &#8211; dem ja eine besondere Sorgfalt obliegt, denn er muss nach links, nach vorn und nach recht schauen &#8211; überwiegt.</em> Länge 15 sec<br />
<br />
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter <a href="http://www.verkehrsrecht.de">www.verkehrsrecht.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>O-Ton: Vorsicht bei Ausfahrt aus der Tiefgarage</title>
		<link>http://www.davblog.de/?p=343</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 16:33:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Deutscher Anwaltverein</dc:creator>
				<category><![CDATA[O-Töne]]></category>
		<category><![CDATA[Tiefgarage]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage nicht besonders vorsichtig ist, haftet bei einem Unfall mit – auch wenn das andere Fahrzeug zu schnell war. So hat das Landgericht Regensburg einen Autofahrer zur überwiegenden Mithaftung verurteilt, weil er bei der Ausfahrt mit einem zu schnell fahrenden Fahrzeug zusammenstieß. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, warnt daher: O-Ton: Bei Ausfahrt aus einer Tiefgarage gilt nicht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. D.h. der fließende Verkehr hat Vorrang, ich muss mich dann so verhalten, als ob ich aus einer Grundstücksausfahrt einbiegen würde. Ich habe eine Wartepflicht, eine Kontrollpflicht in beide Richtungen und muss alles tun, um einen Unfall zu vermeiden. &#8211; Länge 17 sec. Für derartige Unfälle findet man rechtliche Hilfe, einen Unfalldatenbogen und weitere nützliche Tipps unter www.schadenfix.de.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.davblog.de/foto/037.jpg" border="0" alt=" " hspace="5" vspace="0" width="200" height="150" align="left" /> Wer bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage nicht besonders vorsichtig ist, haftet bei einem Unfall mit – auch wenn das andere Fahrzeug zu schnell war. So hat das Landgericht Regensburg einen Autofahrer zur überwiegenden Mithaftung verurteilt, weil er bei der Ausfahrt mit einem zu schnell fahrenden Fahrzeug zusammenstieß. <span id="more-343"></span><br />
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, warnt daher:</p>
<p>O-Ton: <em>Bei Ausfahrt aus einer Tiefgarage gilt nicht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. D.h. der fließende Verkehr hat Vorrang, ich muss mich dann so verhalten, als ob ich aus einer Grundstücksausfahrt einbiegen würde. Ich habe eine Wartepflicht, eine Kontrollpflicht in beide Richtungen und muss alles tun, um einen Unfall zu vermeiden.</em> &#8211; Länge 17 sec.<br />
<br />
Für derartige Unfälle findet man rechtliche Hilfe, einen Unfalldatenbogen und weitere nützliche Tipps unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de.</a></p>
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